Was ist die CSDDD?
Um menschenrechtliche und umweltbezogene Standards weltweit zu prüfen und fest zu verankern, hat die Europäische Union die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) verabschiedet. Während die Richtlinie im Juli 2024 in Kraft trat, wurden die Details durch eine weitere Initiative Ende 2025 überarbeitet und die Regeln präzisiert. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Geschäftsbereiche und die gesamte Lieferkette systematisch auf Risiken für Mensch und Umwelt zu untersuchen. Obwohl die CSDDD in weiten Teilen auf dem deutschen Lieferkettengesetz (LkSG) aufbaut, geht sie in wichtigen Punkten, besonders beim umfassenden Umweltschutz und der Haftung bei Schäden, deutlich darüber hinaus und vereinheitlicht die Standards in ganz Europa, um so faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Wer ist betroffen?
Durch aktuelle Anpassungen der EU wurde der Fokus gezielt auf große Unternehmen gelegt, um den Verwaltungsaufwand für kleinere Betriebe gering zu halten. Die Einführung erfolgt schrittweise, wobei die Fristen zur Entlastung um ein Jahr verlängert wurden. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 26. Juli 2028 abgeschlossen sein. Für die größten Unternehmen beginnt die praktische Anwendung am 26. Juli 2029, gefolgt von der ersten Berichterstattung ab 2030. Direkt betroffen sind künftig Unternehmen mit mindestens 5.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von 1,5 Mrd. €. Für Franchise-Systeme und Firmen außerhalb der EU gelten eigene Grenzwerte. Wichtig für den Mittelstand: Auch bei Unterschreitung können Unternehmen als Teil der Lieferkette durch B2B-Kunden indirekt verpflichtet werden, Informationen bereitzustellen.
Welche Pflichten gelten?
Inhaltlich folgt die CSDDD einem risikobasierten Ansatz. Das bedeutet: Maßnahmen setzen dort an, wo tatsächliche Gefahren für Mensch und Umwelt erkannt werden. Unternehmen müssen diese Sorgfaltspflichten fest in ihren Alltag und ihre Planung einbauen. Dazu gehört, negative Auswirkungen von vornherein zu vermeiden, bei Verstößen konsequent gegenzusteuern und ein ehrliches Beschwerdesystem einzurichten. Ein wichtiger neuer Baustein ist zudem die Pflicht, einen Klimaschutzplan zur Senkung von CO₂-Emissionen zu erstellen. Ein jährlicher öffentlicher Bericht sorgt dabei für die nötige Transparenz gegenüber Geschäftspartnern, Geldgebern und den zuständigen Behörden.
Unterschied zum LkSG
Im direkten Vergleich zum deutschen LkSG verschärft die EU-Richtlinie die Anforderungen vor allem in zwei Bereichen. Zum einen wird der Umweltschutz breiter gefasst: Die CSDDD achtet auf Faktoren wie Luftverschmutzung, schädliche Bodenveränderungen und zu hohen Wasserverbrauch. Zum anderen führt sie eine Haftung nach Zivilrecht ein, falls Pflichten vorsätzlich oder fahrlässig verletzt werden. Betroffene können Schadensersatz künftig direkt vor normalen Gerichten einfordern, was die Bedeutung der Regeln im Vergleich zu den bisherigen behördlichen Kontrollen des LkSG deutlich erhöht. Damit wandelt sich die Compliance von einer reinen Verwaltungspflicht zu einem zentralen Risikofaktor.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Produktverpackungen, sowie Anforderungen an die Kreislaufwirtschaft befinden sich in einem stetigen Wandel. Was heute Standard ist, kann morgen schon Anpassungen erfordern. Um diese Komplexität nicht zum Wettbewerbsnachteil werden zu lassen, ist eine frühzeitige strategische Weichenstellung unerlässlich.
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Häufig gestellte Fragen
Schauen Sie doch erstmal durch die FAQ, vielleicht ist dort schon die richtige Antwort für Sie dabei.
Die CSDDD ist ein verbindliches Regelwerk der Europäischen Union, das Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten globalen Lieferkette einzuhalten. Das Hauptziel dieser Richtlinie ist es, verantwortungsvolles Handeln gesetzlich festzuschreiben. So sollen Probleme wie Zwangsarbeit oder Umweltzerstörung aktiv verhindert und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Firmen im europäischen Markt geschaffen werden.
Unternehmen müssen ein System nutzen, mit dem sie mögliche Gefahren für Mensch und Natur erkennen, bewerten und durch gezielte Vorsorgemaßnahmen verringern. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören der Aufbau einer Meldestelle für Betroffene, das schnelle Handeln bei festgestellten Verstößen sowie die Aufnahme eines verbindlichen Klimaschutzplans in die eigene Unternehmensstrategie.
Die EU-Richtlinie setzt deutlich strengere ökologische Maßstäbe. Sie geht über die bisherigen Gesetze hinaus und fordert einen umfassenden Schutz von Luft, Boden und Wasser. Ein wesentlicher Unterschied ist zudem die Einführung einer Haftung: Werden Pflichten fahrlässig verletzt, können Geschädigte nun direkt vor Gericht Schadensersatzansprüche geltend machen.
Obwohl die gesetzliche Pflicht nach der aktuellen Reform erst für Großunternehmen ab 5.000 Mitarbeitern und 1,5 Milliarden Euro Umsatz gilt, ist der Mittelstand indirekt oft trotzdem betroffen. Das liegt am sogenannten Kaskadeneffekt: Große Kunden geben ihre Berichts- und Prüfpflichten innerhalb der Zusammenarbeit an ihre Zulieferer weiter. Dadurch wird die Einhaltung der CSDDD-Standards oft zur Voraussetzung, um überhaupt als Lieferant in internationalen Lieferketten tätig sein zu dürfen.
Der Zeitplan sieht vor, dass die EU-Staaten die Richtlinie bis zum 26. Juli 2028 in nationales Recht umsetzen müssen. Für die ersten großen Unternehmen beginnt die Anwendung am 26. Juli 2029. Die erste öffentliche Berichterstattung über die Einhaltung der Pflichten wird für diese Firmen ab dem Jahr 2030 zur Pflicht.
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